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Allgemeine Geschäfts- u. Beförderungsbedingungen (AGB/BB)

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Der Pilot verpflichtet sich, die in der Anmeldung oder im Flugticket namentlich genannte Person im doppelsitzigen Gleitsegel als Passagier zu befördern. Die erforderliche Flugausrüstung wird vom Piloten gestellt. Es gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen, Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Piloten. Der Besteller erkennt die Bedingungen durch Absenden der Anmeldung/Bestellung und/oder schriftliches Erteilen eines Beförderungsauftrages an. 

Der Ticket-Besteller verpflichtet sich ausdrücklich dazu, dem Passagier die AGB/BB bekannt zu machen.

Der Besteller eines Tickets verpflichtet sich durch die Anmeldung/Bestellung verbindlich zur Bezahlung des Flugpreises. Der Flugpreis ist ohne Abzug zahlbar. Bei Buchung eines Passagierfluges (durch Bestellung oder mündlich) ist die Gebühr unmittelbar nach Durchführung des Fluges in bar zahlbar. Die Buchung wird durch den Piloten schriftlich, telefonisch oder per E-Mail bestätigt. Bei  Bestellung eines Flugtickets wird dieses nach Zahlungseingang (vorab oder nach Begleichen der zugesandten Rechnung) unverzüglich dem Besteller zugeschickt.

Bei Nichteinhaltung von fest vereinbarten Terminen ist die gesamte Gebühr zu entrichten.

Bei Buchung eines Passagierfluges besteht ein Rücktrittsrecht bis spätestens 14 Tage nach Buchungsbestätigung, bei Kauf eines Tickets besteht ein Rücktrittsrecht bis spätestens 14 Tage nach Zahlungseingang. Bei einem Rücktritt innerhalb dieser Frist wird der Flugpreis abzüglich der entstandenen Kosten erstattet. Nach Ablauf der Frist ist keine Erstattung möglich.

Tickets sind bis 12 Monate nach Ausstellungsdatum gültig.

Der Passagier verpflichtet sich im Interesse seiner eigenen Sicherheit, den Anweisungen des Piloten Folge zu leisten. Das Nichtbefolgen der Anweisungen des Piloten während Start, Flug und Landung kann zu einer Gefährdung von Passagier, Piloten und/oder Dritten und/oder deren Sachen führen. Bei Nichtbefolgen von Anweisungen des Piloten erlischt der Anspruch auf Beförderung ohne Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises. Bei Schäden an Personen und/oder Sachen, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Passagiers und/oder das Nichtbefolgen von Anweisungen des Piloten entstehen, haftet der Passagier.

Der Termin des Fluges wird kurzfristig - unter Berücksichtigung der Wind- und Wetterbedingungen - mit dem Piloten vereinbart. Die Abstimmung kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass trotz fest vereinbarter Termine kein Anspruch auf Beförderung besteht, wenn dies die Wind- oder Witterungsverhältnisse nicht zulassen. Es besteht bei Terminverschiebung oder Ausfall kein Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises oder Erstattung sonstiger entstandener Aufwendungen. Der Anspruch auf Nachholung des Fluges bleibt jedoch bestehen.

Das Fluggelände wird wind- bzw. wetterabhängig durch den Piloten gewählt.

Die Einzelheiten der Durchführung des Fluges bestimmt der Pilot. Er ist darüber hinaus verpflichtet, den Flug abzusagen, wenn er den Passagier oder die äußeren Bedingungen (Wetter, Wind, Gelände oder Material) für ungeeignet hält.

Die Anreise in das Fluggelände und die Kosten für Bergbahnfahrten sind nicht im Flugpreis enthalten.  Zusätzliche Fahrtkosten (die z. B. bei wind- oder wetterbedingter Verschiebung oder Absage entstehen) sind ebenfalls nicht im Preis enthalten.

Der Passagier erklärt ausdrücklich, nicht unter Herz-, Kreislauf- und/oder Nervenerkrankungen, und/oder Störungen des Gleichgewichts zu leiden. Darüber hinaus erklärt er, sich den Belastungen des Fluges gewachsen zu fühlen. Bei Unklarheit über die fliegerische Tauglichkeit des Passagiers besteht die Verpflichtung, sich diese Tauglichkeit ärztlich bestätigen zu lassen. Er verpflichtet sich, den Flug abzusagen, wenn keine theoretische Einweisung erfolgt und/oder er diese gesamt oder teilweise nicht verstanden hat. Er verpflichtet sich, den Flug abzusagen, wenn er unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss steht. 

Der  Passagier verpflichtet sich, wind- und wetterfeste, der Jahreszeit entsprechende Kleidung und feste, über den Knöchel reichende Schuhe (am besten Bergschuhe) und Handschuhe zu tragen. 

Bei minderjährigen Passagieren werden die Unterschriften der Eltern und/oder der/des gesetzlichen Vertreter/s benötigt. 

Die Haftung für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit des Piloten entstehen, ist ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss  gilt unabhängig von Anspruchsgrund und Schadenursache sowie Art und Höhe des Schadens. Er gilt für Unfallschäden und sonstige Gesundheitsschäden, für Personen- u. Sachschäden, für materielle u. immaterielle Schäden sowie für Folgeschäden. Er gilt nicht, soweit eine Versicherung für den Schaden aufkommt, ohne den Piloten in Anspruch zu nehmen. Es gilt ausdrücklich Haftungsausschluss für Forderungen über die gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen hinaus.
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der vorgeschriebenen Versicherungen durch den Piloten.

Der Passagier handelt auf eigene Gefahr. 

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass durch die Teilnahme am Flugbetrieb ein erhöhtes Risiko für Gesundheit,  Leben und Eigentum des Passagiers entstehen kann! 

Speziell beim Start bewegen wir uns in alpinem Gelände, mit allen damit verbundenen Gefahren! 

Alle mitgeführten Gegenstände (Kleidung, Schmuck, Handy, Brille, Fotoapparat, etc.) können beschädigt werden und unterliegen nicht der Haftung des Piloten. 

Sollten einzelne  Bestimmungen der AGB/Beförderungsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit in allen übrigen Punkten unberührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die den unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht. 

Gerichtsstand ist Wolfratshausen. 

Bad Tölz, den 10.01.2007 

Christian Feil